von Michael Naudorf

Die telemedizinische Unterstützung sichert delegierte Ärztliche Leistung im Rahmen der Versorgung des diabetischen Fußsyndroms insbesondere auch im Kontext der bestehenden Versorgungsverträge in Nordrhein-Westfalen.

Durch die uneingeschränkte Kommunikation zwischen Fußnetzkoordinator und mobiler Fußassistentin ist die hochqualitative Versorgung von Fußpatienten außerhalb der Diabetes Schwerpunktpraxis prozesstechnisch abgesichert. Es entsteht eine hohe Sicherheit für Behandler und Patient.  Bei Versorgungskomplikationen ist der Fußnetzarzt jederzeit kurzfristig in der Lage in die Behandlung einzugreifen. Hierdurch entsteht eine hohe Sicherheit der Delegiertenleistung. Die Prozesse sind kostengünstig und es werden Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte dadurch verhindert. Die Behandlung der Erkrankung findet in der Umgebung des Patienten statt.

Im Rahmen der Video- Visite ist eine Kommunikation zwischen Arzt und Patient über die Videoplattform möglich. Der Patient fühlt sich dadurch sicher und gut versorgt.

Zum Erhalt der Subventionen für die technische Ausstattung der telemedizinischen Technik (subventioniert wird auch ein kompletter Rucksack mit Video Kommunikation Multisim- Karte, Sauerstoffmessung, 3 Kanal EKG und Blutzuckermessgerät) muss ein Antrag gestellt werden. Die Subventionen werden von der kassenärztlichen Vereinigung verwaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 90 % der Kosten.

Antragsverfahren: Kostenvoranschlag und Subventionsantrag sind an die KV-NO zu stellen.
Die Subventionsfrist endet Mitte Februar! Die Antragstellung muss deshalb bei der KV bis
14. Februar 2020 erfolgen.

Hier noch die Adresse für den Kostenvoranschlag: Der Förderantrag wird auf Wunsch von vitaphone zur Verfügung gestellt:

vitaphone GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 8
68165 Mannheim
T  +49 621 40070-900
F  +49 621 40070-809
E telearzt@vitaphone.de
I   http://www.tele-arzt.com/

Für alle weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung:  mn@praxisminusnaudorf.de

DiaTec weekyl – Feb 7, 20