Immer wieder fragen Hausärzte, warum sie keine rtCGM oder iscCGM (=FGM) verordnen dürfen. Der Beantwortung dieser Frage kann man sich aus verschiedenen Blickwinkeln nähern.

Nach dem Beschluss des GBA von 2016 darf die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden bei „Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden“. Zur Verordnung sind: Erstens nur Diabetologen (FA für Endokrinologie und Diabetologie, Diabetologe DDG oder Diabetologe LÄK) berechtigt und: Zweitens muss „die Patientin oder der Patient zeitnah im Zuge der Verordnung und vor der ersten Anwendung des rtCGM über die Schulungsinhalte zur intensivierten Insulintherapie (ICT und gegebenenfalls zur Insulinpumpe) hinausgehend, hinsichtlich der sicheren Anwendung des Gerätes, insbesondere der Bedeutung der Blutglukose-Selbstmessung und der durch das Gerät zur Verfügung gestellten Trends unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und eventuell vorhandener Vorkenntnisse geschult werden“. Zudem muss die Ärztin oder der Arzt und die Patientin oder der Patient „gemeinsam ein individuelles Therapieziel unter Nutzung der rtCGM“ festlegen und „im Verlauf der weiteren Behandlung die Zielerreichung“ dokumentieren.

Eine ganze Reihe von Hausärzten sind auch Diabetologen. Bei Erfüllung aller anderen Kriterien spricht daher rein formal nichts gegen die Verordnung von CGM durch diese Gruppe von Hausärzten. Aus der Verordnung eines solchen Device muss sich eine Lösung für ein Problem des/r Patienten*Innen ergeben und somit eine Konsequenz für die Therapie. Voraussetzung für eine medizinisch lösungsorientierte Interpretation von CGM-Kurven ist eine initiale gute Schulung (mit Vermittlung von Basis- und Faktenwissen) und die zumindest anfangs assistierte personalisierte Interpretation der eigenen CGM-Kurven (Anwendung des Wissens auf die persönlichen aktuellen Lebensumständen). Allein aus organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gründen macht eine CGM-Schulung nur in einer Gruppe Sinn, für deren regelmäßige Durchführung eine entsprechende Anzahl an Patienten mit ICT oder Insulinpumpe Voraussetzung ist. Selbst für diabetologische Schwerpunktpraxen gibt es in den wenigsten Gebieten eine Abrechnungsmöglichkeit.

Die personalisierte Interpretation von CGM-Kurven bedarf umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter. Die hierfür notwendige Ausbildung und regelmäßige Übung sowohl der Ärzte*Innen wie auch der Diabetesberater*Innen ist in der Regel nur entsprechenden Zentren sinnvoll und möglich.

Des Öfteren erscheinen Patienten mit einem rtCGM oder iscCGM in unserer Praxis und bitten um Schulung und Weiterverordnung, nachdem der Hausarzt die Systeme verordnet hat. Warum in diesen Fällen die Krankenkassen die Kosten übernommen haben, ist vor dem Hintergrund des GBA-Beschlusses unverständlich. Oftmals besteht keine Indikation für die Verordnung (keine ICT) oder es fehlen grundlegende Kenntnisse bei den Patienten über die Therapie. Niemand bezweifelt, dass iscCGM bequemer und meist einfacher für die Menschen mit Diabetes ist, auch für Typ-2-Diabetiker. Aber das ist keine Indikation für die Verordnung. Teils irreführende Werbung, „Informationsveranstaltungen“ und Fernsehspots sind sicher nicht hilfreich, das richtige Verständnis der Patienten für die Systeme zu wecken. Zudem haben die Hersteller bei Markteinführung trotz Anmahnung von Diabetologen und Verbänden verpasst, die Schulung bei den Krankenkassen innerhalb der Kostenerstattung zu etablieren. Leider können oder wollen die Krankenkassen den Unterschied zwischen der technischen Einweisung, die als Herstelleraufgabe in der Kostenerstattung enthalten ist, und einer Patientenschulung nicht verstehen, bzw. honorieren.

Gerade iscCGM-Systeme werden zukünftig auch bei Typ-2-Diabetikern zunehmend eingesetzt, insbesondere wenn die Preise bei weiteren Anbietern und entsprechender Konkurrenzsituation sinken. Daher sollten auch Hausärzte zumindest grundlegende Kenntnisse über die Systeme (Unterschied Blutglukose und Gewebeglukose) und die Interpretation der Kurven haben. Unsere bisherigen Fortbildungsangebote hierzu sind alle mangels Teilnahme abgesagt worden.

Die Verordnung von rtCGM und iscCGM und die weitere Betreuung der Patienten sollte daher zumindest aus organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und medizinischen Gründen durch entsprechende Zentren erfolgen.

Dr. Hansjörg Mühlen, Duisburg

DiaTec weekly – Mrz 20, 20