Aktuell können wir davon ausgehen, dass der Gesetzesentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung Gesetz, DVG) nach Stellungnahme des Bundesrats verabschiedet wird. Was steht alles in diesem Gesetz und wie wird/kann es die medizinische Versorgungslandschaft verändern:

Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen

Das größte Paket wird sicherlich sein, dass Versicherte einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen erhalten, dazu gehören Apps, IT-gestützte Verfahren und digitale Medizinprodukte. Über die Leistungserbringung in der Regelversorgung entscheidet zukünftig das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und erhält damit deutlich mehr Aufgaben und Kompetenzen. Das BfArM etabliert aktuell ein Verfahren zur Beurteilung von digitalen Gesundheitsanwendungen, dazu gehören die Prüfung auf Datenschutz und Datensicherheit, die Interoperabilität, die grundsätzliche Funktionstauglichkeit der Produkte sowie der Nachweis von positiven Versorgungseffekten.

Telematik-Infrastruktur wird erweitert

Ein weiteres dickes Pfund in dem neuen Gesetz wird der verpflichtende Anschluss für Krankenhäuser (und Apotheken) an die Telematik-Infrastruktur sein, mit Strafabschlägen für Krankenhäuser ab dem 01.01.2022 bei Nichtanbindung.

Telemedizin wird gestärkt

Telekonsilien sollen ermöglicht und extrabudgetär vergütet werden, die Inanspruchnahme einer Video-Sprechstunde soll vereinfacht werden. Aktuell beträgt die Konsultationsgebühr nur 9,27 Euro (GOP 01439) und wird einmal im Behandlungsfall vergütet, jedoch nur, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen persönlich vorstellig geworden ist. Sinnvoll ist Telemedizin insbesondere im ländlichen Raum, wo die Anfahrtswege oftmals weit und das Patientenklientel fortgeschrittenen Alters und damit weniger mobil ist. In der Diabetologie werden auch die Kinder und ihre Familien davon profitieren, denn durch die Fernübertragung der Daten aus CGM und Pumpe ist telemedizinische Sprechstunde sehr gut möglich.

Verwaltungsprozesse werden vereinfacht

Dazu gehören der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse, der zukünftig elektronisch erfolgen kann, Kassen dürfen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren und auch der Einsatz des elektronischen Arztbriefes wird weiter gefördert. Weiterhin sollen die Voraussetzungen für die elektronische Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in den Regelwerken der Selbstverwaltung geschaffen werden.

Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen wird ermöglicht

Krankenkassen dürfen sich an die Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen und dazu im Rahmen des Erwerbs bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen, sofern die Kapitalbindungsdauer max. 1 Jahr beträgt, ein finanzieller Verlust ausgeschlossen scheint und ein angemessener Ertrag zu erwarten ist! Damit erhalten die 109 Krankenkassen in Deutschland eine neue Rolle als Entscheider und Kapitalgeber und bisherige Ausnahmeregelungen können Standards für die gesetzlichen Krankenversicherer werden.

Innovationsfond wird fortgeführt und weiterentwickelt

Seit drei Jahren werden innovative medizinische Projekte über den Innovationsfond gefördert, darunter sind auch Projekte aus der Diabetologie wie z.B. ViDiKi aus Schleswig-Holstein. Nun soll die Förderung vielversprechender Projekte über den Innovationsfonds bis 2024 mit jährlichen 200 Millionen Euro fortgeführt werden, auch soll die Entwicklung von Leitlinien zukünftig über den Innovationsfonds gefördert werden.

Überführung in die Regelversorgung

Im Zusammenhang mit Projekten aus den Innovationsfond soll ein Verfahren geschaffen werden, mit dem nachweislich erfolgreiche Versorgungsansätze aus Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung überführt werden.

Regelungen zur Datentransparenz werden weiterentwickelt

Bestehende gesetzliche Regelungen zur Datentransparenz im Kontext der Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen zu Forschungszwecken werden erweitert und die Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentren weiterentwickelt.

Unser Fazit: Eine ganze Menge hat sich das Bundesgesundheitsministerium da vorgenommen. Mit dem DVG können tatsächlich neue Wege in die Regelversorgung geprobt werden, flankiert von regulativen Filtern, die sicher an der einen oder anderen Stelle sicher noch ausbaufähig sind. Wenn das alles mal erfolgreich umgesetzt wird, sollte dies ein echter Quantensprung in der medizinischen Versorgung in unserem Lande sein. Wir sind gespannt auf die Umsetzung und bleiben dran.

DiaTec weekly – Sep 26, 19